Die Bundestagswahl 2021 muss wegen zahlreicher Pannen in Berlin in 455 der 2.256 Bezirken wiederholt werden. Das hat heute (19.12.) das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit ging das höchste deutsche Gericht auch über den Beschluss des Bundestags hinaus, der schon im November letzten Jahres eine teilweise Wiederholung beschlossen hatte. Innerhalb von 60 Tagen muss jetzt diese Wiederholungswahl in diesen Wahlbezirken stattfinden.

In Berlin fiel die Bundestagswahl damals mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus, den Bezirksverordnetenversammlungen und einem Volksentscheid zusammen. Die Abstimmung war von vielen Pannen übersehen. So hatten viele nicht die Möglichkeit zu wählen, weil keine Wahlzettel mehr da waren oder weil sie sogar erst nach 18 Uhr erst ihre Stimme abgeben mussten.

Im November hatte schon mit den Stimmen von der Ampel-Regierung beschlossen, dass die Wahl zum Teil in der deutschen Hauptstadt wiederholt werden soll. Da hatte man aber gesagt, dass 327 Wahlbezirke neugewählt werden müssen. Außerdem sollten auch 104 der 1.507 Wahlbezirke nochmal wählen. Doch aus der Sicht der CDU/CSU-Fraktion müsste aber in mehr Wahlkreisen nochmal neu gewählt werden. Man reichte deswegen eine Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe ein (Az. 2 BvC 4/23). Diese war nun nur teilweise erfolgreich.

Das Verfassungsgericht folge in seinem Urteil auch nicht eins zu eins dem Beschluss des Parlaments. Eine Teilwiederholung hat voraussichtlich keine großen Auswirkungen auf den Bundestag.

Quelle: ZDFheute