Der Deutsche Bundestag hat die Schuldenbremse für dieses Jahr ausgesetzt. Damit hat man auf das Karlsruher Haushaltsurteil und sichert schon aufgenommene Kredite nachträglich rechtlich ab.

Das Parlament musste in dieser Sitzung über den Nachtragshaushalt 2023 wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von Mitte November entscheiden. Es wurde festgelegt, dass der Bund Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf. Doch das hat der im Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für die Energiepreisbremse und im Fonds zur Fluthilfe im Ahrtal aber gemacht.

Otto Fricke, der Haushaltspolitiker der FDP, verteidigte das Vorgehen der Bundesregierung beim Haushalt 2023. Sie ziehe damit wie viele Bundesländer die Konsequenzen aus dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts, sagte er. Deswegen müssten die ursprünglich über Sondervermögen finanzierte Milliarden zur Senkung der Energie- und Gaspreise sowie die Gelde für den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe im Ahrtal nachträglich in den regulären Haushalt umgebucht werden.

Der Haushaltsexperte der CDU, Mathias Middelberg, sagte, dass die Koalition die Konsequenzen aus ihrer „missratenen Haushaltsbuchungstechnik“ müsse. CDU/CSU habe hierbei weiterhin „verfassungsrechtliche Bedenken“, denn in anderen Sondervermögen werde weiter am regulären Haushalt vorbei gebucht.

Kritik über die Haushaltsführung kam von der Opposition. Es geht um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die einen Fehler im Umgang mit dem Haushalt betraf. Die Kritik einiger Politiker, wie Thorsten Frei von der Union und Peter Boehringer von der AfD, konzentrierte sich darauf, dass dieser Fehler dem Land viel Geld kostet und das Wirtschaftswachstum sowie den Wohlstand bremst. Die Ampel-Koalition, vertreten durch Bundesfinanzminister Christian Lindner, erklärt nun eine nachträgliche Notlage, um die Schuldenbremse auszusetzen. Gesine Lötzsch von den Linken fordert sogar die komplette Abschaffung dieser Schuldenbremse, da sie ihrer Meinung nach die Zukunft behindert.

SPD und Grüne haben den Nachtrag zum Haushalt für dieses Jahr befürwortet. Sven-Christian Kindler von den Grünen betont die Wichtigkeit von Klarheit für die Menschen bei diesen Hilfen. Er kritisiert CDU/CSU dafür, dass sie sich seiner Meinung nach eher auf destruktiven Populismus konzentriert, statt konstruktive Lösungen anzubieten.

Im Gegensatz dazu verteidigt Denis Rohde von der SPD die Maßnahmen zur Begrenzung von Strom- und Gaspreisen sowie die Unterstützung für Flutopfer als richtig. Er argumentiert, dass es folgerichtig sei, die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen, um diese Hilfen auf eine verfassungsgemäße Grundlage zu stellen.

Quelle: ZDFheute