Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen müssen sich auf steigende Beiträge einstellen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Finanzminister Christian Lindner hat klar gemacht, dass die Steuerzuschüsse an die Gesetzliche Krankenversicherung nicht erhöht werden können.

Die Beitragssätze waren schon zum Jahreswechsel gestiegen. Der allgemeine Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,6 Prozent.

Forderungen nach einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wies Lauterbach zurück. Um dies zu tun, müsse gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze angehoben werden, sagte Lauterbach. „Das ist durch den Koalitionsvertrag aber ausgeschlossen.“ Er selbst hätte zwar „kein Problem damit, die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben“, sagte er. „Aber ich halte mich an meine Abmachungen“, sagte der Minister weiter.

Auf Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig, darüber liegende Beiträge sind beitragsfrei. Wer mit seinem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.

Quelle: ZDFheute.de