Im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden sind fünf der sechs Angeklagten zu mehrjährigen Haft- oder Jugendstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Dresden hat gegen sie am Dienstag (16.05.) Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren und drei Monaten verhängt. Der sechste Angeklagte wurde freigesprochen, weil er ein Alibi für die Tatnacht hatte.

Seit Januar 2022 hatte das Landgericht Dresden wegen des Diebstahl von 21 historisch wertvollen Schmuckstücken mit einem geschätzten Versicherungswert von mindestens 116 Millionen Euro verhandelt. Mitte Dezember beschlagnahmte dann die Polizei in Berlin einen erheblichen Teil der Beute. Diese Schmuckstücke waren zum Teil beschädigt, einiger im November 2019 gestohlenen Teile fehlen immer noch. Die Rückgabe des Schmucks gehörte zu einem vor Gericht ausgehandelten Deal, dem vier Angeklagte zustimmen. Sie haben gestanden, dass sie die Tat begangen haben. Im Gegenzug zur Rückgabe des Schmucks und glaubhaften Geständnissen wurden ihnen mildere Strafen in Aussicht gestellt. Die Urteile ergingen und anderem wegen Diebstahls mit Waffen, besonders schwerer Brandstiftung und schwerer Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei Angeklagte sechs Jahre und acht Monate Freihaftstrafe und für einen weiteren fünf Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Für zwei weitere Angeklagten wurden jeweils Jugendstrafen von sechs beziehungsweise viereinhalb Jahre beantragt. Aus Sicht der Ankläger gingen die Täter „mit erheblicher krimineller Energie und Rücksichtslosigkeit vor“.

Quelle: ZDFheute.de