Die Enthüllungen zu den Nachrichten von Springer-Chef Matthias Döpfner haben für die „Zeit“ ein Nachspiel beim Presserat.

Im April hatte die „Zeit“ einen Artikel veröffentlicht, wo interne teils auch private Nachrichten vom Springer-Chef zitiert wurden. Döpfner diffamierte in diesen Nachrichten u.a. pauschal Ostdeutsche und wie die Chefredaktion der „Bild“-Zeitung zu, die FDP bei der Bundestagswahl zu stärken. Die Veröffentlichungen fanden ein riesiges Medienecho. Döpfner hatte zwischenzeitlich für die Formulierungen um Entschuldigung gebeten.

Ein Bestandteil der Diskussionen war auch die Frage, ob die Veröffentlichungen von teils privaten Nachrichten durch die Wochenzeitung in Ordnung war. Das ist die Grundlage dieses Beschwerdeverfahrens, der Ende letzter Woche beim Presserat eingegangen war. „Im Mittelpunkt unseres Verfahrens steht die Frage, ob die internen Nachrichten Döpfners von überwiegend öffentlichem Interesse sind oder ob die Veröffentlichung dessen Persönlichkeitsschutz nach Ziffer 8 des Pressekodex verletzt“, sagte Presserats-Sprecherin Kirsten von Hutten dem Medienmagazin Meedia.

Über diesen Fall will sich der Presserat auf seiner nächsten Sitzung am 15. Juni beschäftigen. Ebenfalls wird auch der Presserat darüber entscheiden, ob die „Berliner Zeitung“ den Informationsschutz nach Ziffer 5 des Pressekodex verletzt hat. Deren Verleger Holger Friedrich hatte nach eigenen Angaben den Namen eines Informanten von Ex-“Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt an den Axel Springer Verlag weitergegeben. Reichelt hatte Friedrich demnach vertrauliche Informationen angeboten.

Quelle: Meedia.de