Die EU-Kommission durfte bei den milliardenschweren Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa in der Corona-Pandemie nach Ansicht eines EU-Gerichts nicht genehmigen. Das haben die Richter heute (10.05.) in Luxemburg mitgeteilt.

Wegen der Reisebeschränkungen durch die Corona-Pandemie waren die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht worden. Viele Arbeitsplätze standen auf der Kippe. Deswegen hatte die damalige Bundesregierung im Frühjahr 2020 die Fluggesellschaft mit einem Hilfspaket von rund sechs Milliarden Euro ausgestattet. Die Lufthansa musste im Gegenzug sich dazu verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, also etwa die Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abzugeben.

Der Rettungsplan sah vor, dass der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Zuge einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnet, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Fluggesellschaft aufzubauen. Zudem waren stille Einlagen von bis zu 5,7 Milliarden Euro sowie ein Kredit von bis zu drei Milliarden Euro vorgesehen. Letzter unterlag allerdings nicht den Auflagen und war grundsätzlich schon genehmigt worden.

Im Juni 2020 genehmigte dann die EU-Kommission die Hilfen von sechs Milliarden Euro. Gegen diesen Beschluss der Kommission wehrten sich die Konkurrenten von Lufthansa, wie Ryanair und Condor. Sie gingen vor Gericht und bekamen nun teilweise Recht. Der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen, und zwar:

  • die Annahme, dass die Lufthansa sich die nötigen Finanzmittel nicht auf den Märkten beschaffen könne, sei falsch gewesen
  • die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen wurde verkannt
  • Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, hätten nicht dafür gesorgt, einen wirksamen Wettbewerb zu wahren

Gegen dieses Urteil kann vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden.

Quelle: ZDFheute.de