Es soll ein weiteres Gesetz gegen Bedrohungen im Internet geben. Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) verpflichtet derzeit die Betreiber von Social-Media-Diensten wie Facebook und Twitter Inhalte zu Gewalt, Hass und Hetze zeitnah zu löschen. Nun sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, dass künftig Gerichte auch die Löschung des Accounts verlangen dürfen. Das berichtete das ARD-Hauptstadtstudio.

Betroffene von „schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen“ sollen demnach können nun „unter gewissen Voraussetzungen“ per Gericht eine Accountsperre verhängen können.

Das Vorhaben richtet sich demnach gegen „notorische Rechtsveletzter im digitalen Raum“ und soll besonders in solchen Fällen helfen, in denen nicht klar ist, wer hinter einem bestimmten Profil auf Social Media steckt. So eine Sperre muss den Eckpunkten zufolge „verhältnismäßig“ sein und soll nur erfolgen, wenn andere Möglichkeiten wie die Löschung der Inhalte nicht ausreichen sollen und eine „Wiederholungsgefahr“ bestehe.

Der Inhaber des betroffenen Accounts soll von der jeweiligen Plattform auf ein Sperr-Ersuchen hingewiesen werden und eine Gelegenheit zur Stellungnahme haben, heiß es weiter. Außerdem soll ein Profil „nur für einen angemessenen Zeitraum“ gesperrt werden können.

Bürgerrechtsorganisationen zeigen sich mit diesem Plan zufrieden. Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Josephine Ballon von der Beratungsstelle HateAid begrüßten dies, berichtet das ARD-Hauptstadtstudio weiter. Sie sehen aber kritisch, dass ein Täter nach den Plänen des Justizministeriums erst mehrfach aktiv sein muss, damit erst eine Sperre in Betracht kommt. Zudem würde eine solche wohl nur dann auch greifen, wenn über ein Profil mehrmals eine bestimmte Person attackiert werde. Accounts, die ihren Hass auf verschiedene Opfer richten oder sogar Volksverhetzung betreiben, werden damit nicht erreicht.

In dem Bericht heißt es außerdem noch, dass die Betroffenen, wenn sie die Identität desjenigen erfahren wollen, der ein Hassposting gegen sie verfasst hat, künftig weniger hohe rechtliche Hürden gelten sollen. So sollen künftig auf Anordnung eines Gerichts Nutzerdaten wie die IP-Adresse herausgegeben werden müssen. Es sollen nicht nur die Netzkonzerne, sondern auch Messengerdienste und auch Telekommunikationsunternehmen in die Pflicht genommen werden, um dann nachzuvollziehen, wem eine IP-Adresse zugeordnet werden, heiß es in diesem Bericht weiter.

Quelle: SPIEGEL.de