Der Bundestag hat den Weg für die 200-Milliarden-Hilfe in der Energiekrise freigemacht. Für das Gesetz haben die Fraktionen der Bundesregierung gestimmt.

Zur Finanzierung genehmigte der Bundestag zudem wieder eine Ausnahme der Schuldenbremse. Das ermöglicht dem Bund, weitere Kredite aufzunehmen. Ein solcher Beschluss ist nur in außergewöhnlichen Situationen möglich.

Mit diesen 200 Milliarden Euro sollen insbesondere die geplante Strom- und Gaspreisbremse finanziert werden. Es sind außerdem noch Hilfen für finanziell in Schieflage geratene Unternehmen und Gasimporteure geplant.

Es wird dazu in der zur Corona-Zeit eingerichtete Wirtschaftsstabilisierungsfonds reaktiviert und mit diesen 200 Milliarden Euro ausgestattet, finanziert über Schulden. Das Geld soll noch in diesem Jahr in diesen Sonderfond fließen. So möchte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sein Ziel einhalten, im nächsten Jahr keine neuen Schulden zu machen.

Offen ist noch, wie genau die zuletzt stark gestiegenen Preise für Gas und Strom nun gedrückt werden sollen. Beim Gas hat eine von der Bundesregierung eingesetzt Kommission vorgeschlagen, dass der Bund die Dezember-Rechnungen übernimmt und dann im Frühjahr eine Gaspreisbremse einrichtet, die für ein Grundkontingent von 80 Prozent des üblichen Verbrauchs gilt. Auch beim Strom soll es so etwas geben. Damit will die Ampel-Koalition sichergehen, dass trotz des günstigeren Preises Energie gespart wird.

Nach Angaben der SPD soll noch geprüft werden, ob die Gaspreisbremse schon rückwirkend gelten soll und nicht erst, wie von der Kommission vorgeschlagen im März 2023. Auch werde es womöglich eine zweite Abschlagszahlung geben, sagte SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch. Zudem wolle die Regierung auch in den Blick nehmen, „die mit Pellets oder mit Öl heizen“.

Quelle: ZDF