Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat den Genesenenstatus von sechs auf drei Monaten verkürzt. Das geht aus einer Mitteilung der Behörde hervor und gelten seit Samstag.

Laut den fachlichen Vorgaben für Genesenennachweise des RKI muss die Infektion durch einen PCR-Test nachgewiesen worden sein. Um als genesen zu gelten, muss der Test zwischen 28 und 90 Tagen zurückliegen. Am vergangenen Samstag (15.01.) war eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten, die Bundestag und Bundesrat vorher beschlossen hatten.

Zudem haben die Bundesländer ihre Landesverordnungen angepasst. Unter anderem änderten sie die Regeln für die Isolation und die Quarantäne. So enden sie laut den Empfehlungen des RKI für Infizierte und Quarantäne von Kontaktpersonen in der Regel nach 10 Tagen. Sie können sich nach einer Woche schon mit einem PCR-Test freitesten lassen.

Es gilt Ausnahmen für Beschäftigte in Krankenhäusern. Geboosterte Kontaktpersonen müssen zudem nicht in Quarantäne, was auch für Genesene gilt.

Quelle: n-tv.de