Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen zur Zahlung eines Zwangsgeldes in Höhe von einer Millionen Euro täglich verurteil. Der Grund ist der, dass die Regierung in Warschau weigert, die höchstrichterliche Entscheidung zur umstrittenen Justizreform umzusetzen.

Es geht da genau insbesondere um die Anordnung, die Arbeit einer umstrittenen Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidung nicht mit den Regeln der Europäischen Union zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.

Die Einhaltung der Anordnung sei erforderlich, um einen „schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden von der Rechtsordnung der Europäischen Union und der Werte, auf denen diese Union beruhe (…), abzuwenden„, ließ der Vizepräsident des Gerichtshofs mitteilen. Das Zwangsgeld sollte bewirken, dass Polen die Einhaltung nicht hinauszögern solle. Die Zahlungen muss Polen so lange tätigen, bis Polen den Anordnungen des EuGH Folge leistet.

Quelle: zdf.de