Die „Hängt die Grünen“-Plakate der rechtextremen Kleinpartei Der Dritte Weg müssen abgehängt werden. Das hat am Dienstag (21.09.) das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen entschieden.

Es hat die Plakate der Rechtsextremen als Hetze eingestuft. Das OVG gab damit der Stadt Zwickau recht, die mit einer Verfügung gegen die Plakate vorgegangen war. Diese Plakate stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, erklärte das Gericht.

Dagegen dürfen Ordnungsämter laut dem sächsischen Polizeibehördengesetz vorgehen. Parteien dürften zwar Kritik auch in überspitzer und polemischer Form äußern – diese Meinungsfreiheit schützt das Grundgesetz. Das habe aber dann Grenzen, wenn gewichtige Straftatbestände vorlägen, heiß es.

Quelle: zdf.de