Die Bundestagswahl am 26. September wird mit dem neuen Wahlrecht stattfinden. Das beschlossene Wahlrecht von CDU/CSU und SPD wird damit nicht von FDP, Grüne und Linke gekippt. Das hat das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die drei Oppositionsparteien haben mit einem Eilantrag dagegen geklagt.

Wie das Gericht am Freitag (13.08.) mitteilte, will es die Reform aber im Hauptverfahren genauer prüfen, weil die Richterinnen und Richter möglicherweise problematische Punkte darin sehen.

Es herrschte im Grunde keine Einigkeit bei den Parlamentariern, dass der inzwischen auf 709 Sitze angewachsene Bundestag wieder kleiner werden muss. Ein großes Parlament kostet dem Steuerzahler nicht nur mehr Geld, sondern auch weniger arbeitsfähig. Aber über den richtigen Weg dahin wird seit Jahren gestritten. Eine Kompromisslösung, die alle Parteien mittragen wollte, war in zwei Wahlperioden nicht zustande gekommen.

Im Oktober vergangenen Jahres hatte die Regierungskoalition im Alleingang eine Wahlrechtsreform beschlossen, die auch Experten für unzureichend halten. Denn bei den aktuell 299 Wahlkreisen soll es bleiben. Eine größere Reform soll es erst nach der Wahl 2025 geben. Dafür soll eine Kommission Mitte 2023 Vorschläge machen.

FDP, Linke und Grüne hatten gemeinsam einen Alternativwurf vorgelegt, der nur 250 Wahlkreise vorsah, sich damit aber nicht durchsetzen konnte. Sie hatten sich nun auch zusammengetan, um die Reform der schwarz-roten Koalition in Karlsruhe zu Fall zu bringen und einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle eingereicht.

Quelle: zdf.de