Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen die umstrittene Ausgangssperre wegen der Corona-Maßnahmen abgelehnt. Das teilte man am Mittwochabend (05.05.) mit. Der Erste Senat begründete seine Entscheidung damit, dass die Folgen schwerwiegender seien, wenn jetzt ein Stopp erfolge, die Ausgangssperre später aber für verfassungsgemäß erklärt wurde.

Zudem sei die Geltungsdauer der Regelung nach derzeitiger Rechtslage zeitlich relativ begrenzt. Ob die Ausgangsbeschränkungen mit dem Grundgesetz vereinbar sei, das prüft man noch in einem Hauptverfahren, teilte das Gericht mit.

Der Bundestag hatte vor zwei Wochen die sogenannte Bundesnotbremse beschlossen. Sie ist seit dem 23. April in Kraft und regelt bundeseinheitlich, dass in Städten und Landkreisen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 zahlreiche Kontaktbeschränkungen gelten. So unter anderem auch die Ausgangssperre, die sehr umstritten ist. Sie gilt von 22 bis 5 Uhr. Menschen dürfen sich aber in dieser Zeit nur mit einem wichtigen Grund draußen bewegen, wie zum Beispiel, wenn sie auf dem Weg zur Arbeit sind oder mit dem Hund spazieren gehen. Bis 0 Uhr dürfen Einzelpersonen noch Sport treiben. Die Ausgangssperre soll verhindern, dass die Ansteckungsrate verringern soll.

Unter den Klägern sind Anwälte und die Gesellschaft für Freiheitsrechte, aber auch von Politikern wie die Freien Wähler und die FDP. Auch viele Bürgerinnen und Bürger haben das Bundesverfassungsgericht angerufen. In Karlsruhe gingen mehr als 280 Verfassungsbeschwerden ein.

Quelle: zdf.de