Die Stadt Düsseldorf hat die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht aufgehoben. Damit reagiert die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Das hatte die Maskenpflicht, die seit letzter Woche galt, als rechtswidrig eingestuft. Mehrere Bürger der Stadt hatten dagegen Eilanträge gestellt.

Nach Ansicht des Gerichts ist der Beschluss der Stadt nicht detailliert genug. Da heißt es zum Beispiel, dass die Maskenpflicht überall da gelte, wo ein Abstand von fünf Metern nicht eingehalten werden könne. Laut Gericht geht das aber deutlich über die Vorgaben der Coronaschutzverordnung hinaus, die einen wissenschaftlich belegten Abstand von eineinhalb Metern vorsieht.

Die Stadt Düsseldorf kündigte an, dass man am Dienstag (10.11) eine neue Allgemeinverfügung erlassen werde. Ob diese wiederum eine allgemeine Maskenpflicht beinhalten wird, ist nicht bekannt.

Quelle: WDR.de, Tagesschau.de