Der Senat in Berlin hat Änderungen der Anordnung zum Infektionsgesetz beschlossen. Wie Gesundheitsdirektorin Dilek Kalayci (SPD) am Dienstag bei einer Pressekonferenz mitgeteilt hat, sei dies eine Reaktion auf das aktuelle Infektionsgeschehen als auch auf die Demonstrationen in der deutschen Hauptstadt vom letzten Wochenende, wo viele ohne Mund-Nasen-Schutz herumgelaufen sind.

So hat der Senat beschlossen, dass bei Demonstrationen ab 100 Teilnehmern künftig das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht wird. Bei privaten Feiern ab 50 Teilnehmern muss der Veranstalter ein Hygienekonzept erarbeiten und Besuchern von Gaststätten, die absichtlich falsche Kontaktdaten hinterlassen, müssen künftig mit einem Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro rechnen.

Diese Beschlüsse gelten seit heute und wurden aber schon vor längerer Zeit in einem Stufenplan festgelegt. Ab dem 1. Oktober sind demnach bei Feiern in geschlossenen Räumen sogar 1.000 Menschen erlaubt. Aktuell sind 750 Menschen bei und 5.000 im Freien erlaubt. Der Senat werde auch beraten, ob bei Gottesdiensten künftig andere Vorkehrungen wegen der Pandemie getroffen werden müssten.

Quelle: rbb24.de