Besitzer eines VW-Diesel-Fahrzeugs, die nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 ihr neues VW-Fahrzeug gekauft haben, steht kein Schadenersatz zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag bekanntgegeben. Eine Täuschung und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Käufern sei nicht mehr feststellbar.

Die obersten Zivilrichter haben die Revision eines Mannes damit zurückgewiesen, der seinen VW-Diesel erst im August 2016 gekauft hatte. Der Muster-Fall aus Rheinland-Pfalz ist nach Einschätzung von VW beispielhaft für rund 10.000 noch offene Verfahren.

Volkswagen gab ja im Herbst 2015 überraschen an, dass man mit einer Software die Abgaswerte von Dieselautos verschönert hatte.

Die Richter haben außerdem noch drei weitere Urteile verkündet. VW muss erfolgreichen Klägern zusätzlich zum Schadenersatz keine sogenannten Deliktzinsen auf das in das Auto gesteckte Geld zahlen. Und Vielfahrer bekommen unter Umständen gar kein Geld mehr. Das kann vorkommen, wenn durch die Anrechnung der gefahrenen Kilometer die Schadenersatz-Summe komplett aufgezehrt ist. Nach Auskunft von VW haben aber nur vergleichsweise wenige Leute mit älteren Autos geklagt.

Quelle: Saechsische.de