Das Landgericht Braunschweig hat Anklage gegen drei ehemalige und einem aktuellen Manager von VW wegen mutmaßlich überhöhter Bezahlung von Betriebsräten zugelassen. Das Verfahren wegen des Verdachts der Untreue sei eröffnet worden, teilte das Gericht am Dienstag (28.07) mit.

In der Mitteilung des Gerichts heißt es: „Die Anklage richtet sich gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder sowie einem ehemaligen und einen aktuellen Personalmanager der Volkswagen AG.“ Die Angeklagten sollen überhöhte Gehälter und Boni an fünf Mitglieder des Betriebsrats genehmigt haben. So sind zwischen Mai 2011 und Mai 2016 Schäden in Höhe von fünf Millionen Euro entstanden.

Die Arbeitgeberseite und der VW-Betriebsrat sind traditionell eng verbandelt. Im Fall der Bezahlung hoher Belegschaftsvertreter nach Auffassung von Strafverfolgern hat man zu eng zusammengearbeitet. Der Vorwurf ist Untreue, auch in besonders schwerer Form, im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Gewährung von überhöhten Gehältern und Boni.

Mit diesem Thema beschäftigt sich der Konzern und die Justiz in Niedersachsen schon seit vier Jahren. Der Automobilkonzern dachte, es auch mit Hilfe eines Schiedsverfahrens eigentlich schon zu den Akten legen zu können. Im November 2019 hatte VW bei der Anklageerhebung eine Mitverantwortung zurückgewiesen. Man halte an der Auffassung fest, dass bei der Vergütung einzelner Betriebsratsmitglieder „kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten“ festgestellt werden könne, betonte damals ein Konzernsprecher.

Die Anklage richte sich zudem nicht an VW, sondern an Privatpersonen, heiß es weiter.

Quelle: zdf.de