Ein Vergleich um viele Volkswagen-Dieselkunden und dem Automobilkonzern VW ist geplatzt. Wie der Konzern am Freitag mitteilte, soll die Höhe der Honorarforderung der Anwälte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) der Grund für das Scheitern gewesen sein. Vorher hatte die Funke-Mediengruppe darüber berichtet.

Der vzbv hat in dem Verfahren um die Musterfeststellungsklage zahlreiche Dieselfahrer, die Schadenersatz für ihre Fahrzeuge mit zu hohen Abgaswerten verlangen.

Nach Informationen von VW hatte es schon eine Einigung gegeben. Demnach wurde eine Vergleichssumme „in einer Größenordnung von insgesamt 830 Millionen Euro erzielt“, heiß es. „Diese faire Lösung für die Kunden scheiterte nur daran, dass die Prozessanwälte des vzbv bis zum Schluss auf eine Pauschalzahlung in Höhe von 50 Millionen Euro für die Abwicklung des Vergleichs bestanden.“ Der vzbv hat sich dazu nicht geäußert, man wolle aber in einer Pressekonferenz seine Einschätzung dazu geben.

VW erklärte, es hätten keine „ausreichenden konkreten Nachweise“ vorgelegen, welche die Leistungen der vzbv-Anwälte mit der geforderten Summe abgerechnet werden sollten. Man bedauere dies und werde nun im Vorstand die weiteren Schritte beraten.

Im Januar hatten sich VW und die vzbv gemeinsam erklärt, dass man über einen außergerichtlichen Vergleich zum Musterprozess sprechen wolle. Beide Seiten nannten dabei „das gemeinsame Ziel einer pragmatischen Lösung im Sinne der Kunden“. Dies hatte Volkswagen aber lange skeptisch gesehen.