Der Bundestag hat am Freitag entschieden, dass schon der Versuch des Cybergroomings strafbar ist. Damit macht sich jemand strafbar, wenn jemand ein vermeintliches Kind kontaktiert, obwohl sich in Wirklichkeit ein Erwachsener dahinter versteckt.

Außerdem wird den Beamten ist auch erlaubt, mit richterlicher Genehmigung, kinderpronografisches Material künstlich herzustellen, um es in betroffenen Foren zum Tausch anzubieten. Dieser Tausch ist häufig notwendig, um den Zugang zu kinderrpornografischen Chatrooms im Darknet zu erhalten.

Cybergrooming ist die Bezeichnung für das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit der Intention, sexuelle Kontakte anzubahnen. Es ist eine Handlung zur Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs. Für die Täter ist es über das Internet sehr einfach, ungestört Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen. Mit einem Kind aus dem Internet aus sexuellen Interesse Kontakt aufzunehmen ist gemäß Strafgesetzbuch strafbar. Es kann mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren kommen. Bisher war der Versuch nicht strafbar.