Nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesagentur für Arbeit Sanktionen auch gegen Betroffene unter 25 Jahren ausgesetzt. Der Chef der Behörde, Detlef Scheele sagte der Funke Mediengruppe: „Wir verschicken derzeit keine Sanktionsbescheide.“ Den Jobcentern sei mitgeteilt worden, dass die Änderungen auch für junge Arbeitslose gelte.

Das Urteil hatte die bisherige Sanktionspraxis als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Es bezog sich erst auf Hartz-IV-Empfänger über 25 Jahren.