Ein großer Teil des von Jan Böhmermann verfassten „Schmähkritik“ an den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt weiterhin verboten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts (OLG) zurück.

Die Passagen des Gedichts, die schwer herabsetzende und sexuell anzügliche Bemerkungen enthalten, dürfen weiterhin nicht erwähnt werden. Das Urteil ist auch rechtskräftig.

Die Richter hatten beim OLG im Mai 2018 bekräftigt, dass die meisten Verse dieses Gedichts allein dem Angriff auf die „personale WürdeErdogans dienten und rechtswidrig seien. Vorher hatte auch das Landgericht Hamburg so gesehen und auf Antrag des türkischen Präsidenten eine einstweilige Verfügung erlassen.