Die zentrale Bankenaufsicht im Euroraum und der gemeinsame Fonds zur Abwicklung von Banken in Schieflage halten der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht stand. Die Richter in Karlsruhe haben am Dienstag zwei Verfassungsbeschwerden gegen die europäische Bankenunion abgewiesen.

Hinter dieser Entscheidung stünden allerdings „ebenso komplexe wie grundsätzliche Überlegungen zur europäischen Kompetenzordnung“ kündigte Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle zu Beginn der Urteilsverlesung an.

„Nach eingehender Prüfung“ sei ausschlaggebend gewesen, dass die Aufsicht über die Banken in der Eurozone nicht vollständig auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen worden sei. Nach der Interpretation des Senats seien bei den nationalen Aufsichtsbehörden umfangreiche Befugnisse verblieben. Zum Schutz vor einer erneuten Bankenkrise werden die größten Banken und Bankengruppen seit fünf Jahren unter dem Dach der EZB in Frankfurt überwacht.