Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst noch als rechtmäßig bestätigt. Bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei dürften Brutbetriebe männliche Küken weiter töten, urteilte das Gericht in Leipzig.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das Kükentöten 2013 per Erlass stoppen wollen. Zwei Brüterein aus NRW klagten dagegen. Jedes Jahr werden in Deutschland laut Bundeswirtschaftsministerium rund 45 Millionen männlicher Küken nach dem Schlüpfen getötet. Sie sind für Zucht von Legehennen überflüssig und eignen sich auch nicht für die Mast.

Vorher hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte sich zuvor gegen das massenhafte Töten von männlichen Küken ausgesprochen. In der Rheinischen Post sagte sie: „Das Kükentöten ist ethisch nicht vertretbar und muss so schnell wie möglich beendet werden. Tiere nach Geburt sofort wieder zu töten, weil sie ein bestimmtes Geschlecht haben, das darf nicht sein.“

Ihr Ministerium fördere mit mehr als acht Millionen verschiedene Verfahren und Initiativen, die das Töten von Küken in Zukunft überflüssig machen sollen, sagte sie. Oliver Kirscher, der stellvertretende Vorsitzender Grünen-Bundestagsfraktion, sagte, dass es schon eine serienreife Technik zur Geschlechtsbestimmung im Ei gebe, die das Schlüpfen und damit auch das Töten männlicher Küken verhindern könne. Die Kosten lägen weniger als zwei Cent pro Ei.