Die Bundesregierung will den Weg für einen Mindestlohn für Auszubildende freimachen. Das berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf das Bundesbildungsministerium. So will das Kabinett am Mittwoch eine Regelung beschließen, wonach Azubis im ersten Ausbildungsjahr ab 2020 mindestens 515 Euro im Monat bekommen sollen. In den folgenden Jahren soll dann der Mindestsatz nach und nach auf 620 Euro steigen.

Dem Bericht zufolge sieht die von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) angestoßene Reform des Berufsausbildungsgesetzes vor, dass die sogenannte Mindestausbildungsvergütung über vier Jahre hinweg schrittweise erhöht wird. Bis zum Jahr 2023 soll es dann bei 620 Euro liegen. Auch der Mindestsatz für Auszubildende im zweiten und dritten Lehrjahr soll demnach gestaffelt werden.

Mit dieser Reform wird zum ersten Mal in Deutschland eine Untergrenze für die Bezahlung von Auszubildenden festgelegt. Doch die Unternehmen und Gewerkschaften können sich auch auf niedrigere Sätze einigen.

Von dieser neuen Regelung dürften dem Bericht zufolge vor allem Auszubildende in Betrieben ohne Tarifbindung und in kleineren Betrieben in Ostdeutschland profitieren.