Wer ins Museum geht und ein Foto von einem bestimmten Kunstwerk macht und es ins Internet stellt, macht sich ab sofort strafbar. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag in einem Fall aus Mannheim entschieden.

Im Jahr 2007 hatte ein Mann ein Gemälde im Reiss-Engelhorn-Museum fotografiert sowie Fotos aus einem Katalog gescannt und alles bei Wikipedia hochgeladen. Nach der Entscheidung des 1. Zivilsenats verstieß der Mann im Falle der gescannten Bilder gegen das Urheberecht.

Der Senat hat weiter entschieden, dass der Träger eines kommunalen Kunstmuseums von einem Besucher, der unter Verstoß gegen das Fotografierverbot Aufnahmen im Museum ausgestellter Werke anfertigt und im Internet öffentlich zugänglich macht, als Schadensersatz Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung verlangen kann.

Nach diesem Urteil des BGH muss der Mann nun die Bilder aus dem Internet entfernen lassen.

Quelle: DW.com