Der Bundestag hat die Einführung einer dritten Geschlechtsoption beschlossen. Neben „männlich“, „weiblich“ ist im Geburtenregister künftig auch die Option „divers“ für intersexuelle Menschen möglich. Damit wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.

Der Lesben- und Schwulenverband kritisiert, dass für die Änderung des Geschlechts ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. Nur in wenigen Ausnahmefällen reicht eine eidesstattliche Versicherung der Betroffenen.

Quelle: heute.de