Reisende bekommen nach stundenlanger Verspätungen eine Entschädigung der Fluggesellschaft, bei der sie ihren Flug gebucht haben, auch wenn der Flieger samt Besatzung zu einer anderen Gesellschaft gehört. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch entschieden. Die Verantwortung bei der Annullierung oder längerer Verspätung trage die Gesellschaft, die einen Flug angesetzt hat, erklärten die Richter. Das Unternehmen, das den Flug anbietet, ist demnach nicht zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet.

Im dem zu entscheiden Fall buchten Fluggäste bei TUIfly einem Flug von Hamburg nach Mexiko. Dafür hat das Unternehmen bei einer anderen Fluggesellschaft ein Flugzeug plus Besetzung gemietet. Da aber der Flug sich drei Stunden verspätet habe, haben die Passagiere von der gemieteten Airline Entschädigung verlangt. Diese bekamen sie aber nicht.

Das Landgericht Hamburg wollte von den europäischen Richtern wissen, welche Airline in so einem Fall als „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ im Sinne der EU-Regeln gilt und somit die Entschädigung zahlen muss. Diese steht Passagieren nach EU-Recht zu, wenn ein Flug gestrichen wird oder sich stundenlang verspätet. Hier zahlt also TUIfly. Hier muss nun das Landgericht entscheiden.

Quelle: Tagesschau.de