Der öffentlich-rechtliche Rundfunksender ORF (Österreichischer Rundfunk), möchte Leitlinien und Regeln für das Verhalten von Journalisten in sozialen Netzwerken einführen. Dabei umfasst der, vor kurzem aus Versehen, veröffentlichte Entwurf aus dem Büro des Generaldirektors ein weites Spektrum.

Zukünftig sollen öffentliche Äußerungen die eine voreingenommene, einseitige oder parteiische Haltung zum Ausdruck bringen zu unterlassen sein. Davon sind nicht nur Beiträge sondern auch Interaktionen (Teilen, Favorisieren, Antworten) betroffen. Weitere heißt es, dass ORF Mitarbeiter eine besondere Verantwortung tragen würden und „Meinungsbekundungen in sozialen Medien keine Zweifel an der integren und rechtskonformen Aufgabenbesorgung“ durch diese in den Angeboten des ORFs aufkommen lassen sollen.

Folgender Absatz sorgte für viel Kritik:

„Zur Sicherstellung dieser Grundsätze, Vorgaben und Empfehlungen und damit der Glaubwürdigkeit des ORF und seiner Mitarbeiter/innen ist daher auch im privaten Umfeld zu verzichten auf öffentliche Äußerungen und Kommentare in sozialen Medien, die als Zustimmung, Ablehnung oder Wertung von Äußerungen, Sympathie, Antipathie, Kritik und „Polemik“ gegenüber politischen Institutionen, deren Vertreter/innen oder Mitgliedern zu interpretieren sind.“ Eine konkrete Bewertungs könnte nur im Einzelfall durchgeführt werden. (Den Gesamten Text kann man >hier< nachlesen)

Das ganze führte natürlich zu einer hitzigen Diskussion in den sozialen Medien. Hierzu schrieb Torsten Beeck, Head of Platform Partnerships & Engagement bei Spiegel Online, auf seinem Twitter Account:

In einem Gespräch mit der APA sagte der Generaldirektor Alexander Wrabetz: Die Guidelines würden als „eine empfehlende Richtlinie ohne Sanktionen“ zu verstehen sein. „Zeitungsmeldungen, dass durch diesen Entwurf der kritische, unabhängige öffentlich-rechtliche Journalismus im ORF eingeschränkt werden soll, sind absurd und entbehren jeder Grundlage.“

Quelle: Twitter.com, DerStandard.at, Orf.at, APA