Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die scheidende Bundesbildungsministerin Johanna Wanka sich im parteipolitischen Kampf zurückhalten muss. Sie dürfe so keine „rote Karte“ für die rechtspopulistische AfD fordern, zumindest nicht über eine Pressemitteilung auf der Webseite des Bildungsministeriums. Sie habe damit gegen ihre amtliche Neutralitäts-Verpflichtung verstoßen, urteilten die Richter in Karlsruhe.

Während der Flüchtlingskrise im jahr 2015 hatte die CDU-Politikerin in einer Mitteilung, die über das Ministerium veröffentlicht wurde, gesagt, dass sie für die AfD eine „rote Karte“ fordere. Der Anlass war ein Demonstrationsaufruf der Partei unter dem Motto „Rote Karte für Merkel“. Deswegen zog die Partei vor das Gericht nach Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hatte schon in einer früheren Entscheidung deutlich gemacht, dass die Bundesregierung bei der Wahrnehmung ihrer amtlichen Funktion die Pflicht zu strikter Neutralität haben soll.

Quelle: heute.de