Banken uns Sparkassen dürfen ihren Kunden den Versand einer Transaktionsnummer (TAN) per SMS nur dann extra berechnen, wenn diese Nummer beim Online-Banking auch tatsächlich für einen Zahlungsauftrag verwendet wird. Das geht aus dem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) hervor. Demnach ist es nicht zulässig, zum Beispiel pauschal zehn Cent für jede verschickte SMS zu kassieren. Die Banken leiden derzeit ebenso wie die Sparer unter den historischen niedrigen Zinsen und versuchen auch über andere Einnahmen Geld zu sichern.

Quelle: heute.de