Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München kann das Plädoyer der Bundesanwaltschaft beginnen. Nachdem die Verteidigung der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe auf einen neuen Befangenheitsantrag verzichtete, erteilte der Vorsitzender Richter Manfred Götzl der Bundesanwaltschaft das Wort. Da diese ihre Unterlagen zunächst noch nicht vorliegen hatte, verzögerte sich der Beginn erst.

Quelle: heute.de