Rundfunkbeitragszahler die es versäumen den Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu zahlen müssen damit rechnen, dass die fälligen Summen mit ihren Steuerguthaben verrechnet werden. Der Hintergrund ist die Klage einer Frau, die erreichen wollte, dass die Pfändung und Einziehung des von ihr nicht bezahlten Rundfunkbeitrags als unrechtmäßig eingeschätzt werden. Das ist nun abgewiesen worden, so das Finanzgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag.

Selbst wenn die Einziehung unrechtmäßig gewesen sei, hätte die Frau das Geld nicht zurückbekommen, heißt es weiter. Denn es sei nicht die Sache des Finanzgerichtes zu entscheiden, ob Bescheide über die Rundfunkbeiträge zulässig seien oder nicht. Dafür sind nun die Verwaltungsgerichte zuständig.

Quelle: Infosat.de