Die Beschwerde vom türkischen Präsidenten, wegen der Einstellung des Verfahrens wegen der Beleidigung gegen ihn von Jan Böhmermann wurde abgelehnt. Die Generalstaatsanwaltschaft Mainz hat die Beschwerde des Staatspräsidenten abgewiesen. Die erklärte dass,“ der zu beurteilende Sachverhalt wirft komplexe verfassungsrechtliche und strafrechtliche Fragestellungen auf“. Letzte Woche hatte die Staatsanwaltschaft Mainz die Ermittlungen gegen Böhmermann wegen seinem „Schmähgedicht“ eingestellt. Ein Verfahren läuft aber noch, was am 2.November im Landgericht Hamburg beginnt. Dort geht es um das Gedicht selbst. Erdogan will die Wiederholung des Gedichts verbieten lassen.
Quelle: heute.de