Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen eine CETA-Zustimmung abgelehnt. Damit kann die Bundesregierung das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada vorläufig zugestimmt werden. Das Gericht sagte, dass aber die Regierung in Berlin sicherstellen muss, dass Deutschland aus CETA wieder aussteigen kann, falls es dazu durch ein späteres Urteil aus Karlsruhe gezwungen wird.
Quelle: heute.de