Nachdem die Bundesregierung im Fall Böhmermann die Strafverfolgung wegen dem Schmähgedicht von Jan Böhmermann an den türkischen Präsidenten Erdogan zugestimmt hat hat nun auch die Ermächtigung die Staatsanwaltschaft Mainz erreicht. Nun will die Staatsanwaltschaft den Moderator und Satiriker anhören, so die Leitende Oberstaatsanwältin in einer Mitteilung. Der Fall Böhmermann hat eine Diskussion über Meinungs- und Satirefreiheit in Deutschland ausgelöst. Böhmermann selbst äußerte sich nur zu einem Fernseh-Comeback was am 12.Mai geschehen wird.

Quelle: Dwdl.de