Nach Einschätzung einer vom ZDF beauftragten Kanzlei die Grenzen der Strafbarkeit nicht überschritten. So sei der Beitrag im „Neo Magazin Royale“ gegen den türkischen Präsidenten rechtlich zulässig gewesen, so in einer Stellungnahme des ZDF am Donnerstag. Weiter heißt es, dass das Schmähgedicht nicht darauf abgezielt habe, die Ehre Erdogans zu verletzen. Es sei um eine kritische Auseinandersetzung mit der Debatte um den „Extra 3“- Beitrag und die Reaktion Erdogan darauf gegangen. Es liege im Wesen der Satire, Emotionen und Reaktionen beim Publikum auszulösen, auf ein Thema aufmerksam zu machen und Kritik zu üben.

Quelle: Meedia.de