Das Bundesverfassungsgericht hat Bedenken gegen die Geldschwemme der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Richter haben wegen mehreren Klagen nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet, wie ein Sprecher in Karlsruhe mitteilte. Nach Auffassung des Senats sprechen gewichte Gründe dafür, dass die dem Anleihekaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank verstoßen.

Geklagt hatten der AfD-Gründer Bernd Lucke, der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Professor Markus Klerber. Nach ihrer Auffassung überschreiten die Währungshüter ihr Mandat. Sie wollen erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht die Beteiligung der Bundesbank an dem EZB-Programm stoppt. Deutschland hafte, wenn ein totaler Wertverlust der aufgekauften Staatsanleihen eintreten, so die Kläger. Das Risiko für den deutschen Haushalt sei unverhältnismäßig hoch.

Quelle: n-tv.de