Der ehemalige Bundesverkehrsminister und CSU-Politiker Andreas Scheuer muss sich wegen des Verdachts der Falschaussage vor Gericht verantworten. Das Landgericht Berlin hat eine entsprechende Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft zugelassen. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, soll nun ein Termin für die Hauptverhandlung festgelegt werden. Mit der Zulassung der Anklage beginnt das eigentliche Gerichtsverfahren jedoch noch nicht. Das Gericht wird jetzt prüfen, ob sich die Vorwürfe gegen Scheuer bestätigen lassen. Dabei gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 51-jährigen Ex-Minister vor, im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages bewusst falsch ausgesagt zu haben. Ebenfalls angeklagt ist der frühere Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Gerhard Schulz.
Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht ein Treffen mit Betreibern der geplanten Pkw-Maut Ende November 2018. Laut Staatsanwaltschaft sollen die Betreiber damals angeboten haben, die Unterzeichnung der Verträge erst nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorzunehmen. Bei ihrer späteren Befragung im Untersuchungsausschuss hätten Scheuer und Schulz jedoch erklärt, sich an ein solches Angebot nicht erinnern zu können. Nach Auffassung der Ermittler handelte es sich dabei um „bewusste Falschaussagen„.
Scheuer weist die Vorwürfe entschieden zurück. Sein Anwalt Daniel Krause erklärte bereits nach Bekanntwerden der Anklage im vergangenen August, sein Mandant trete den Anschuldigungen „nachdrücklich entgegen„. Auch der ehemalige Staatssekretär Schulz bestreitet die Vorwürfe.
Der Name Scheuer ist seit Jahren eng mit dem Scheitern der Pkw-Maut verbunden. Das Projekt galt als Prestigevorhaben der CSU in der damaligen schwarz-roten Bundesregierung. Das Vorhaben scheiterte jedoch im Juni 2019 vor dem EuGH. Die Richter entschieden, dass die geplante Regelung gegen EU-Recht verstößt, weil sie ausländische Autofahrer benachteilige. Besonders in die Kritik geriet damals, dass Scheuer die Betreiberverträge bereits Ende 2018 unterschrieben hatte, obwohl die Entscheidung des EuGHs noch ausstand. Nach dem Urteil musste das Projekt gestoppt werden, was hohe Kosten für den Bund verursachte.
Zwischen Dezember 2019 und Sommer 2021 untersuchte ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Bundestages mögliche Fehler und Versäumnisse im Zusammenhang mit der Maut. Dabei standen vor allem die Entscheidungen und das Vorgehen des damaligen Verkehrsministers im Fokus.
Quelle: ZDF, dpa, AFP



