Im Wahlmanipulationsverfahren gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump hat der zuständige Sonderermittler eine überarbeitete Anklageschrift eingereicht. Das Dokument, das gestern (27.08.) veröffentlicht wurde, enthält die gleichen bereits im August 2023 gegen Trump erhobenen Anklagepunkte. Es berücksichtigt aber das im Juli ergangene Urteil des Obersten Gerichts der USA zur Teil-Immunität für Präsidenten der USA.

Trump forderte, dass der komplette Fall wegen der Immunitätsentscheidung des Obersten Gerichts abgewiesen werden sollte. Er schrieb auf seiner eigenen Plattform „Truth Social“: „Smith hat genau denselben Fall umgeschrieben, um die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu umgehen.

Die überarbeitete Anklageschrift von Sonderermittler Jack Smith umfasst 36 Seiten und damit neun Seiten weniger als vorher. Die Inhalte, die von Urteil des Obersten Gerichts betroffen sein könnten, sind entfernt worden. Die Kernthese, Trump sei trotz seiner Wahlniederlage bei der US-Präsidentschaftswahl 2020 „entschlossen gewesen, an der Macht zu bleiben“ und versucht habe, das Ergebnis des Urnengangs nachträglich zu kippen, bleibt gleich.

Gegen den Rechtspopulisten laufen noch weitere Verfahren. Im Bundesstaat Georgia wirft man Trump vor, versucht zu haben, seine dortige Niederlage bei der Wahl gegen Biden vor 4 Jahren nachträglich zu kippen. Dieses Verfahren wurde zunächst auf Eis gelegt. In einem anderen Verfahren wegen Fälschung von Geschäftsdokumenten zur Vertuschung einer Schweigegeldzahlung gegen die ehemalige Pornodarstellerin Stormy Daniels wurde er schuldig gesprochen.

Quelle: ZDF