Die Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag hat Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten und Rechtspopulisten Benjamin Netanjahu und den Chef der radikal-islamischen Terrororganisation Hamas Jihia al-Sinwar beantragt. Es gebe hinreichende Gründe für die Annahme, dass sie für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich seien, erklärte der Ankläger Karim Kahn.

Im Vorfeld von Netanjahus Umfeld war schon zu hören, dass er äußert, besorgt sei, dass es Festnahme geben könnte. Ein möglicher Haftbefehl würde eine dramatische Verschlechterung des internationalen Ansehens Israel bedeuten. Auf der Plattform X schrieb der Rechtspopulist, dass Israel unter seiner Führung „niemals irgendeinen Versuch des Strafgerichtshofs akzeptieren, sein inhärentes Recht auf Selbstverteidigung zu untergraben.“ Dazu teile Netanjahu auch einen Medienbericht mit, dass er den möglichen Haftbefehl als „Verleumdungstaktik“ bezeichnet.

Sollte der Haftbefehl gegen Netanjahu erlasst werden, hätte es zur Folge, dass er in seiner Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt wäre. Der Strafgerichtshof kann seine Haftbefehle nicht selbst umsetzen. Doch die 124 Staaten, die die Statuten des Gerichtshofs unterzeichnet haben, wären zur Festnahme und zur Auslieferung verpflichtet. Ein Großteil der westlichen Unterstützer Israel, bis auf die USA, Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs. Unklar ist, wie die Staaten damit umgehen werden.

Der Krieg im Gazastreifen wurde am 7. Oktober 2023 nach dem Großangriff der Hamas auf Israel ausgelöst.

Quelle: ZDF