Wikileaks-Grüner Julian Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA wegen Spionagevorwürfe einlegen. Das hat das höchste britische Gericht heute (20.05.) entscheiden. Damit ist eine unmittelbare Überstellung des 52-Jährigen an die USA abgewendet worden.

Die Richter erklärten, dass den Assange den Grund, die Auslieferungsanordnung der britischen Regierung anzufechten. Das Gericht wertete die Zusicherung, dass die USA für den Fall einer Auslieferung gemacht hatten, als nicht zufriedenstellend sehen.

In 17 Fällen ist Assange wegen Spionage und des Vorwurfs des Computermissbrauchs angeklagt, weil er vor fast 15 Jahren auf seiner Enthüllungsplattform Wikileaks geheime US-Dokumente veröffentlicht hat. Die USA werfen ihn unter anderem Geheimnisverrat vor, der Menschenleben gefährdet habe.

Unterstützer des Australiers sehen ihn als Journalisten, der mutmaßliche Kriegsverbrechen aufgedeckt habe. Dies sei im Interesse der Öffentlichkeit, der Prozess politisch motiviert, so ihr Vorwurf. Die US-Regierung in Washington steht hingegen auf dem Standpunkt, dass Assange Handlungen über die eines Journalisten hinausgegangen seien.

Quelle: Tagesschau.de