Das Soziale Netzwerk Facebook muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erlauben, dass seit langem angemeldete Nutzer Pseudonyme auf der Plattform nutzen zu dürfen. Eine Pflicht zur Verwendung von Klarnamen sei unwirksam, entschied der dritte Zivilsenat in Karlsruhe am Donnerstag (27.01.). Wegen einer Gesetzesänderung gilt das aber nur für Altfälle.
Facebook hatte vor vier Jahren, im Jahr 2018, die Konten von einem Mann und einer Frau gesperrt, weil ihre Fantasienamen gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen haben. Das Oberlandesgericht München, was zuletzt über die Klagen urteilte, hatte erst Facebook Recht gegeben.
Hintergrund ist eine neue Rechtslage: Das deutsche Telemediengesetz verpflichtete Anbieter zwar, die Nutzung ihrer Dienste „anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist“. Das alte EU-Recht aber stand dem nicht entgegen.
Seit 2018 gilt aber ein neues Datenschutzrecht in der Europäischen Union, dass ausdrücklich keine solcher Bestimmungen erhält. Die Richter des BGH haben die Fälle nun nach alter Rechtslage entschieden.
Quelle: zdf.de