Das Bundesverfassungsgericht hat heute (09.07.) den Eilantrag gegen die geplante Verabschiedung der Gesundheitsreform und gegen das neue Heizungsgesetz abgewiesen. Damit kann der Bundestag morgen (10.07.) beide Gesetze beschließen.

Bundestagsabgeordnete der Grünen und Linken hatten in getrennt eingereichten Anträgen eine zu kurze Beratungszeit geltend gemacht. Die Bundesregierung habe kurzfristig noch viele Änderungsanträge der Gesetze eingebracht. Deren Auswirkungen konnten in der kurzen Zeit bis zur Abstimmung nicht überblickt werden. Die beiden Gesetze könnten deshalb nicht mehr vor der Sommerpause verabschiedet werden. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies die Anträge zurück.

Der Grünen Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hatte ein „chaotisches Gesetzgebungsverfahren“ kritisiert. Er habe erhebliche Zweifel, dass „überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren“ bei diesem Gesetz möglich sei. Mit dem Änderungsantrag von fast 300 Seiten sei erst am Montag (06.07.) „praktisch ein neues Gesetz“ vorgelegt worden. Die milliardenschweren Auswirkungen seien auf diese Weise keinesfalls seriös abschätzbar.

Unter den Änderungen seien auch Anträge, „die Posten in Milliardenhöhe verschieben„, kritisierte der Linken-Politiker Ates Gürpinar. Es geht nicht um irgendein Gesetz, sondern um „den massivsten Einschnitt in die gesundheitliche Versorgung der letzten Jahrzehnte“. Die Belastung für versicherte, Patienten und Beschäftigte im Gesundheitswesen sei „drastisch„. Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert hatte mit einem Gang vor das Bundesverfassungsgericht gedroht. Die Koalition versuche, das Parlament mit ihren Änderungen „kurzfristig zu überrumpeln„, sagte er.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wies das zurück. Die Änderungsanträge seien „allen so rechtzeitig zugegangen, dass man sich auch damit befassen konnte„, sagte sie. Viele Punkte seien mit den Fraktionen schon in den letzten Wochen besprochen worden.

Quelle: ZDF, dpa, AFP, Reuters

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Waldemar
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