US-Präsident Donald Trump geht erneut juristisch gegen das „Wall Street Journal“ vor. Nachdem eine erste Klage des Republikaners im April vor Gericht gescheitert war, reichte Trump nun eine überarbeitete Version der Klage gegen die Herausgeber der Zeitung ein. Darüber berichtet die Zeitung selbst.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht ein veröffentlichtes Gratulationsschreiben an den inzwischen verstorbenen und verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein. Trump wirft der Zeitung vor, ihn durch die Veröffentlichung verleumdet zu haben. Der US-Präsident bestreitet, an dem Schreiben beteiligt gewesen zu sein.

Bereits vor wenigen Wochen hatte ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Florida die ursprüngliche Klage zunächst abgewiesen. Der zuständige Richter erklärte damals, Trump habe nicht ausreichend glaubhaft machen können, dass das „Wall Street Journal“ bei der Veröffentlichung „mit böswilliger Absicht“ gehandelt habe. Nach Ansicht des Gerichts seien wichtige rechtliche Voraussetzungen für eine Verleumdungsklage „bei weitem“ nicht erfüllt worden.

In der jetzt überarbeiteten Klageschrift argumentiert Trump erneut, dass die Zeitung vorsätzlich und in mehreren Punkten „böswillig“ gehandelt habe. Außerdem verweist er darauf, dass er jede Verbindung zu dem Brief mehrfach öffentlich dementiert habe.

Wie schon in der ersten Klage fordert Trump Schadenersatz in Milliardenhöhe.

Quelle: taz

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Waldemar
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