Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren gegen den heutigen Unionsfraktionsvorsitzenden und damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Zusammenhang mit den Maskenkäufen während der Corona-Pandemie eingestellt. Eine Prüfung habe „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben„, heißt es von der Behörde. Ermittlungen wurden demnach gar nicht erst aufgenommen.

Seit Anfang Juni 2025 waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 170 Strafanzeigen gegen Spahn eingegangen. Sie richteten sich insbesondere auf mögliche Vorteilsnahme und Untreue während seiner Zeit als Gesundheitsminister, heißt es weiter.

Wegen der Immunität des CDU-Politikers als Bundestagsabgeordneter wurden die Anzeigen erst als Prüfvorgänge erfasst. Für die Bewertung zog die Generalstaatsanwaltschaft unter anderem Berichte der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof sowie Berichte des Bundesrechnungshofs heran. Die Dokumente wurden nach Behördenangaben vor allem in strafrechtlicher Hinsicht ausgeweitet. Das sei insbesondere im Hinblick auf Direktvergaben, die Beauftragung eines Logistikunternehmens sowie sogenannte Open-House-Verfahren des Bundesgesundheitsministeriums erfolgt.

Zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 hatte das Gesundheitsministerium unter Spahn große Mengen an Schutzmasken beschafft. Der Kauf stand später wegen eines erheblichen Umfangs und der hohen Kosten in der Kritik. Vor allem ein Bericht von Spahns Nachfolger Karl Lauterbach (SPD) und der von ihm eingesetzten Sonderermittlerin Sudhof hatte das damalige Vorgehen scharf kritisiert. Darin wird dem CDU-Politiker vorgeworfen, bei den Milliardenaufträgen überteuerte Einkäufe befördert, ihm nahestehende Menschen bevorzugt und Bedarfsprüfungen nicht gemacht zu haben. Diese Vorwürfe weist Spahn zurück.

Quelle: ARD

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Waldemar
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