Der hessische Verfassungsschutz darf die AfD Hessen als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte vor rund 3 Jahren die Einstufung vorgenommen, dass die AfD ein rechtextremer Verdachtsfall ist. Im November 2023 entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass die hessische AfD beobachtet werden darf. Die AfD zog unter anderem vor den Verwaltungsgerichtshof. Strittig war auch, inwieweit diese Einstufung als Verdachtsfall öffentlich gemacht werden darf.

Der Landesverfassungsschutz argumentierte damals, dass beim AfD-Landesverband der Verdacht einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebung bestehe. Der Verwaltungsgerichtshof hielt in seinem Beschluss fest, dass es dafür tatsächliche Anhaltspunkte gebe. Das Verwaltungsgericht als Vorinstanz habe etwa in Abwägung mit der Meinungsfreiheit unter anderem zutreffend angenommen, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete. Es gebe auch hinreichende Aussagen, die sich „gegen die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, als ethnisch ‚Fremde‘“ richteten.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht mehr anfechtbar. Möglich ist eine Verfassungsbeschwerde. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte vor rund 3 Wochen, dass er das lange Verfahren der AfD-Einstufung kritisiert.

Die AfD Hessen will gegen die Einstufung vorgehen. „Nach der Entscheidung im Eilverfahren geht es nun im Hauptsacheverfahren vor das Verwaltungsgericht Wiesbaden„, teilte sie mit

Quelle: ZDF, dpa