Die neuen US-Zölle für Importe aus dem Ausland treten erst am 7. August in Kraft und nicht bereits heute (01.08.). US-Präsident Donald Trump hat gestern (31.07.) ein Dekret zu den neuen Zollbestimmungen unterzeichnet. Nach Angaben eines US-Regierungsbeamten gelte die neue Frist auch den Zollsatz von 15 Prozent auf Einfuhren aus der Europäischen Union. Man wolle mehr Zeit dafür lassen, die neuen Regeln umzusetzen. Bisher habe Trump als Termin für die Einführung von neuen Zöllen immer wieder den 1. August genannt.
Für einige Länder, denen kein neuer Handelsdeal mit den USA gelungen war, verhängte Trump neue Strafzölle. Einer vom Weißen Haus veröffentlichten Liste zufolge gehören unter anderem Kanada mit 35 Prozent und die Schweiz mit 39 Prozent zu den am meisten belasteten Ländern.
Trump begründete die Zölle für Kanada wieder einmal mit einer nicht bestätigten Behauptung, dass das nördliche Nachbarland der USA weiterhin nichts im Kampf gegen den Drogenhandel unternehme und Rauschgift über die Grenze in die USA gelange. Doch auch die Ankündigung Kanadas, Palästina als Staat anzuerkennen, spielt wohl eine Rolle.
Den höchsten Zollsatz von 50 Prozent verhängte Trump gegen Brasilien, schloss jedoch Sektoren wie Flugzeuge und Energie sowie Orangensaft aus. Als Grund für die Zölle nannte er die Strafverfolgung des rechtsextremistischen Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro. Andere Länder wie Syrien, Laos und Myanmar wurden auch mit hohen Zöllen bestraft. Für Indien gelten Strafzölle von 25 Prozent, nachdem die Verhandlungen über den Zugang zum indischen Agrarmarkt ins Stocken geraten sind.
Für Mexiko hatte Trump einen Aufschub von 90 Tagen gewährt, um weitere Verhandlungen zu ermöglichen. Einer Anhebung der Zölle auf 30 Prozent entgeht der südliche Nachbar der USA erstmal. Andere Handelspartner wie Australien bekommen weniger Strafzölle. So gilt für australischen Wein weiterhin der Basiszollsatz von 10 Prozent, wie für alle Länder, die nicht auf einer Liste aufgeführt sind.
Der US-Präsident beruft sich mit seiner Zollpolitik auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977, den International Emergency Economic Powers Act, um wegen der des wachsenden Handelsdefizits der USA einen Notstand ausrufen zu können und seine „reziproken“ Zölle sowie einen separaten Fentanyl-Notstand zu verhängen. Ein US-Handelsgericht hatte im Mai aber geurteilt, dass Trump damit seine Befugnisse überschreitet. Auch Richter eines Berufungsgerichts haben sich bei der Anhörung skeptisch gezeigt.
Quelle: ZDF, Reuters, dpa, AFP, AP



