ARD und ZDF werden zum Bundesverfassungsgericht gehen, um die von der KEF empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar durchzusetzen. Die unabhängige Kommission hatte vor einigen Monaten die Empfehlung abgegeben, dass der Rundfunkbeitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen soll. Nachdem danach einige Bundesländer schon aber Widerstand angekündigt haben, der Erhöhung zuzustimmen, konnte man sich gemeinsam nicht auf eine gemeinsame Linie einigen.
Vor einigen Wochen kamen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zusammen und hatten zwar dem Reformstaatsvertrag zugestimmt, aber Fragen zum künftigen Finanzierungsmechanismus klammerte man aus und kündigte an, das Verfahren im Dezember wieder neu aufstellen zu wollen. In den aktuellen Verhandlungen der Länder ging es auch um die Frage, ob bei einer Reform des Finanzierungsmechanismus die Erhöhung auch direkt durchgewinkt werden soll.
Es wäre dennoch nicht viel Zeit da, um für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu stimmen, denn alle 16 Bundesländer müssten dem auch zustimmen, was bis in den Sommer andauern würde. Die Sendeanstalten wären in dieser Zeit nicht mehr „bedarfsgerecht“ finanziert, wie der offizielle Terminus lautet.
ZDF-Intendant Norbert Himmler sagte zu dem Schritt: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung. Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigen einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft ist. Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen.“ Der ARD-Vorsitzende und SWR-Intendant Kai Gniffke erklärte: „Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen. Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten. Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse“.
Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) begrüßte den Schritt von ARD und ZDF. Sie hatten schon vorher die beiden Sender aufgerufen, nach Karlsruhe zu gehen. DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster kritisierte: „Es ist offensichtlich, dass die KEF-Empfehlung aus rein populistischen Erwägungen von der Ministerpräsidentenkonferenz nicht übernommen wurde.“ Weiter sagte er: „Die Klage in Karlsruhe ist deshalb der einzig mögliche Schritt gegen die politische Übergriffigkeit von sieben Länderchefs, die eine Umsetzung der KEF-Empfehlung blockieren.“ Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll zum Bollwerk gegen Desinformation und Propaganda sein und soll dazu ausgebaut und nicht destabilisiert werden. .“
Quelle: DWDL