Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke wieder verurteilt, weil er eine verbotene Nazi-Parole verwendet hat. Er muss eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro zahlen. Der 52-Jährige wurde wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen.
Der Vorsitzende Richter sagte, eine Freiheitsstrafe für das Gericht wurde nicht angezeigt. Höckes Täterschaft sei aber nicht in Zweifel zu ziehen. Eine Revision gegen dieses Urteil ist noch möglich.
Die Staatsanwaltschaft hatte den AfD-Politiker angeklagt, weil er im Dezember 2023 bei einem Stammtisch der rechten Partei in Gera (Thüringen) die ersten beiden Worte eines Nazi-Spruchs aussprach. Das Publikum habe dann die Parole vervollständigt. Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft wusste Höcke, dass das Publikum das dritte Wort dieser Parole aussprechen würde, habe dazu eine „geradezu einladende Armbewegung“. Der Spruch wurde früher von der Sturmabteilung (SA) verwendet. Sie war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten acht Monate Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung, wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchwald zahlen. Die Verteidiger von Höcke sowie er selbst forderten einen Freispruch.
Quelle: ZDF