Die stellvertretende Chefredakteurin der „Süddeutschen Zeitung“, Alexandra Föderl-Schmid, zieht sich vorübergehend von ihrem Posten zurück. Das hat die Zeitung am heutigen Montag (05.02.) mitgeteilt. Die Journalistin steht seit Wochen in der Kritik, weil sie in ihren Texten längere Passagen einfach aus anderen Quellen übernommen habe.

Jetzt ist derweil bekannt geworden, dass die Vorwürfe noch weitreichender sind als bekannt. So hat sich Stefan Weber, der Publizist und Plagiatsgutachter ist, bei der SZ gemeldet, die die Dissertation von Föderl-Schmid betreffen, berichtet die Zeitung. Weber hat nach eigener Darstellung „Plagiatsfragmente“ in ihrer Dissertation, die sie an der Universität Salzburg geschrieben hat, gefunden. Sie selbst hat schon der Universität mitgeteilt, dass man ihre Dissertation aus dem Jahr 1996 auf Hinweise auf Fehlverhalten zu überprüfen.

Die Zeitung berichtete außerdem darüber, dass der Verlag eine externe Kommission eingerichtet hat, um die Vorwürfe gegen Alexandra Föderl-Schmid zu prüfen. Es ist nicht bekannt, wann man mit Ergebnissen rechnen kann.

In den letzten Tagen geriet die „Süddeutsche Zeitung“ verstärkt in die Kritik, nachdem bekannt wurde, dass das Unternehmen die Daten der E-Mail- und Telefonverbindungen seiner Mitarbeiter durchsucht hatte. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um offensichtlich wiederholte Fälle der Weitergabe interner Informationen über die Vorgänge um Föderl-Schmid an den Branchendienst „Medieninsider“ einzudämmen. Die „SZ“ verteidigte diesen Schritt, indem sie betonte, dass er in Absprache mit Arbeitnehmervertretern getroffen worden sei.

Der Chefredakteur der SZ, Wolfgang Krach, erklärte gegenüber der dpa, dass man das nicht hinnehmen kann, wenn das Herz der Redaktion abgehört wird. In einer Stellungnahme der Zeitung war daneben von einem „Vertrauensbruch gegenüber den eigenen Kolleginnen und Kollegen“ die Rede. Zudem handelt es sich nach Angaben der Zeitung bei der Weitergabe im Wortlaut an Dritte „möglicherweise sogar um eine Straftat nach Paragraf 201 StGB“, der die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes regelt. Weiter heiß es: „Um eine Verletzung des Redaktionsgeheimnisses handelt es sich in jedem Fall.

Quelle: DWDL